Kaum ein anderes Wetterphänomen beeindruckt uns einerseits so sehr und flößt uns andererseits einen solch großen Respekt ein wie ein Gewitter. Um das Naturschauspiel mit Blitz und Donner ohne schlechtes Gefühl verfolgen zu können, sollte das Haus entsprechend geschützt werden.
Eine wichtige Rolle in dieser Hinsicht spielen hochwertige Aluminiumdächer, beispielsweise von PREFA. Denn schlägt ein Blitz in ein Gebäude ein, so geschieht das meist an exponierten Stellen, wozu herausragende und höher liegende Teile oder Ecken und Kanten gehören. Umso wichtiger ist es, dass die obere Gebäudehülle als eine Art Blitzableiter funktioniert.
Nach DIN EN 62305-3 können PREFA Aluminiumdächer als natürlicher Bestandteil eines Blitzschutzsystems genutzt werden und dienen im Gesamtsystem als Fang- und Ableitungseinrichtung. PREFA Dachelemente mit einer Materialdicke von 0,7 mm gelten nach dieser Norm als Metalldachelemente aus beschichteten und unbeschichteten Blechen, deren Verbindung miteinander durch Überdeckung/Überlappung (Bördeln, Einhängen, Falzen, Klemmen, Pressen usw.) hergestellt wurde. Die Eignung dieser Metalldächer als natürlicher Bestandteil eines Blitzschutzsystems wurde durch Typenprüfung entsprechend o.g. Norm für PREFA Kleinformate (Dachschindeln, Dachplatten, Dachrauten, Dachpaneel FX.12) und Falzdeckung aus Prefalz und Falzonal erfolgreich nachgewiesen.
Achtung: In der Norm sind einige Ausnahmen definiert, z.B.: Explosionsgefährdete Objekte (Munitionslager, Mühlen usw.), Objekte mit großen Menschenansammlungen (Schulen, Kindergärten usw.), Sendeanlagen, Atomkraftwerke, Museen usw.
Die Eignung von PREFA Produkten als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems ist somit objektbezogen und nach den zu berücksichtigenden Normen zu beurteilen.
Informationen über die Notwendigkeit und Ausführungsart des Blitzschutzes an einem Objekt erhalten Sie bei einem Blitzschutzanlagenbauer bzw. konzessioniertem Elektriker, welcher sowohl für die Montage als auch für die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme der Blitzschutzanlage berechtigt ist. Fragen Sie auch in der Gemeinde wegen eventuellen ortsabhängigen Zusatzbestimmungen nach.